Kuh auf Tiertransporter

VIER PFOTEN zu Gerichtsentscheid zu Tiertransporten: „Ein schwarzer Tag für den Tierschutz“ 

SPD-Landtagsfraktion fordert ebenso wie VIER PFOTEN eine Überarbeitung des Tierschutzgesetzes für die Lebendtiertransporte

24.4.2024

Hamburg, 24. April 2024 – Gestern hat das Verwaltungsgericht Osnabrück der Klage eines Rindertransportunternehmens stattgegeben, das sich gegen eine vom Landkreis Emsland verfügte Untersagung eines Rindertransportes nach Marokko richtete. Dazu kommentiert die globale Tierschutzstiftung VIER PFOTEN:

„Die gestrige Verhandlung war ein schwarzer Tag für den Tierschutz, denn bei der mündlichen Verhandlung im Verwaltungsgericht Osnabrück wurde wieder einmal nicht im Sinne der Tiere entschieden, sondern im Sinne der Tierexporteure. Es ist unfassbar, wie hier quasi-juristische Gründe herangezogen werden, obwohl jedem vollkommen klar ist, dass Tiere, die von Deutschland nach Marokko transportiert werden, einer ganz konkreten Gefahr ausgesetzt werden, und zwar der Schlachtung ohne jegliche Betäubung. Dies betrifft nicht nur die schwangeren Zuchtfärsen selbst, sondern auch ihre ungeborenen Kälber. Die Schlachtung ohne Betäubung verstößt gegen deutsches Recht.

Dass in Marokko ausschließlich Schlachtungen ohne Betäubung stattfinden, steht außer Zweifel: umfangreiche und zahlreiche Dokumentationen von Tierschutzorganisationen und Journalisten belegen dies. Gegenteilige Belege für tierschutzgerechte Schlachtungen in Marokko gibt es dagegen nicht.
Zudem wurde vom Gericht angezweifelt, dass der Transporteur für das Leid der Tiere verantwortlich sei. Die Verantwortung für die leidvolle Schlachtung liege beim Schlachtunternehmen in Marokko. Das ist unlogisch: Jeder weiß, dass die Tiere dem Leid der betäubungslosen Schlachtung nicht ausgesetzt würden, wenn man sie gar nicht erst nach Marokko bringen würde. Die Verantwortung liegt deshalb nach Meinung mehrerer Tierschutzjuristen beim Transportunternehmer.

Das Tierleid lässt sich nur präventiv verhindern, indem solche Transporte untersagt und gar nicht mehr abgefertigt werden.
Vom Gericht wurde darauf verwiesen, dass die Bundesregierung als Verordnungsgeber von der Verordnungsermächtigung in §12 Tierschutzgesetz Gebrauch machen und eine Verbotsverordnung solcher Transporte auf den Weg bringen könne.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium sollte auf den Appell der SPD-Landtagsfraktion hören, ,das Tierschutzgesetz schnellstmöglich zu überarbeiten'. VIER PFOTEN fordert seit langem, dass im Tierschutzgesetz deutsche Lebendtiertransporte in Drittländer endlich verboten werden." 

Rüdiger Jürgensen, Director Advocacy, bei VIER PFOTEN Deutschland

Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier

Oliver Windhorst

Pressesprecher für Tiere in der Landwirtschaft

presse-d@vier-pfoten.org

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VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz
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VIER PFOTEN ist die weltweite Tierschutzorganisation für Tiere unter direktem menschlichem Einfluss, die Leiden aufdeckt, Tiere in Not rettet und sie schützt. Gegründet 1988 in Wien von Heli Dungler und Freunden, setzt sich die Organisation für eine Welt ein, in der Menschen Tieren mit Respekt, Empathie und Verständnis begegnen. Die nachhaltigen Kampagnen und Projekte von VIER PFOTEN konzentrieren sich auf Haustiere wie streunende Hunde und Katzen, Nutztiere und Wildtiere - wie Bären, Großkatzen und Orang-Utans - in unangemessener Haltung sowie in Katastrophen- und Konfliktgebieten. Mit Büros in Australien, Österreich, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Deutschland, Kosovo, den Niederlanden, der Schweiz, Südafrika, Thailand, der Ukraine, Großbritannien, den USA und Vietnam sowie Auffangstationen für gerettete Tiere in elf Ländern bietet VIER PFOTEN schnelle Hilfe und langfristige Lösungen. 

www.vier-pfoten.de

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